gesetzliche Vertretung

gesetzliche Vertretung
прил.
юр. законное представительство (im Unterschied zur freiwilligen oder vertraglichen Vertretung)

Универсальный немецко-русский словарь. . 2011.

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  • Gesetzliche Vertretung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertretung (Deutschland) — In der Rechtswissenschaft versteht man unter Vertretung bzw. Stellvertretung das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (Vertreter bzw. Stellvertreter) für eine andere Person (Vertretener), welche die rechtlichen Folgen dieses Handelns treffen …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzliche Betreuung — Betreuung bedeutet, sich um jemanden zu kümmern (für jemanden da sein, aufpassen, helfen, unterstützen). Konkret kann gemeint sein: Betreuung in Deutschland als rechtliche Vertretung Volljähriger nach dem Betreuungsgesetz, siehe Betreuungsrecht… …   Deutsch Wikipedia

  • Elterliche Sorge (Deutschland) — Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Er wurde in Deutschland 1980 mit der Reform der elterlichen Sorge eingeführt. Vorher benutzte das Gesetz den Begriff „elterliche Gewalt“. Umgangssprachlich wird kurz vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorgerecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormundschaft — Kuratel; unter Aufsicht; Pflegschaft * * * Vor|mund|schaft 〈f. 20〉 gesetzl. Vertretung von Minderjährigen, entmündigten Erwachsenen usw. ● die Vormundschaft für, über jmdn. übernehmen; jmdm. die Vormundschaft für, über jmdn. übertragen; unter… …   Universal-Lexikon

  • Prozessfähigkeit (Recht) — Der Begriff Prozessfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Prozesshandlungen (bsp. Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen) selbst oder durch selbst bestellte Vertreter vorzunehmen oder …   Deutsch Wikipedia

  • Prozessfähigkeit im Zivilprozess — Der Begriff Prozessfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen. Inhaltsverzeichnis 1 Zivilprozess 2 Andere Prozesse 3 Zustellung bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft — Osterreich   Österreichische Hochschülerinnen und Hochschülerschaft Österreichische Interessensvertretungp1 …   Deutsch Wikipedia

  • Betreueraufgabe — Die Betreuerpflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die… …   Deutsch Wikipedia


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